Die Haut - Die Hülle, die uns schützt
In der Präventivmedizin sind Haut und Hygiene untrennbar miteinander verbunden. Die Haut warnt uns, sie ist essentiell für unsere Wahrnehmung, sie nimmt Nährstoffe auf und speichert sie, sie reguliert die Temperatur und entschlackt unseren Körper. Vor allem aber ist das größte Sinnesorgan ein Schutzschild, das Infektionserreger abhält. Ist diese Barriere allerdings angegriffen oder durch Wunden geschädigt, nimmt ihre Schutzfunktion rapide ab. Es gilt, frühzeitig zu verhindern, dass die Haut unnötig strapaziert wird.
Für ein effektives Hygienemanagement spielt die Haut eine entscheidende Rolle. Ist sie intakt, schützt sie uns vor dem Eindringen von Mikroorganismen. Geschädigte und verwundete Haut hingegen ist eine offene Eintrittspforte für Bakterien, Pilze und Viren. Dringen sie in unseren Körper ein, kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Zugleich ist die Haut selbst oft Überträger von Infektionen und kann Patienten und Personal potenziell mit Krankheitserregern kontaminieren.
Die Kompetenz von B. Braun basiert auf 30 Jahren Forschung und Erfahrung auf dem Gebiet der Hautdesinfektion und Wundbehandlung. Die Hautdesinfektionspräparate inklusive der Produkte zur Wund- und Schleimhautantiseptik decken ein weites Indikationsspektrum ab und zeichnen sich durch eine schnelle und zuverlässige Wirksamkeit in Verbindung mit ausgezeichneter Hautverträglichkeit aus. Das macht B. Braun zu einem wertvollen Partner rund um das Thema Hautantiseptik.
Hautdesinfektion
Effektiver Schutz für Patient und Personal
Die menschliche Haut spielt eine doppelt entscheidende Rolle. Der Mediziner muss seine Haut schützen und sicherstellen, dass sie nicht zum Überträger gefährlicher Krankheiten wird. Die Haut des Patienten muss überwunden werden, um auf das Innere des Körpers zugreifen zu können.
Die Hautantiseptik dient der Verhütung einer Infektionsübertragung auf Haut, Schleimhaut, Wunden und soll sowohl eine Abtötung und Beseitigung der Anflugkeime (transiente Flora) als auch eine Reduktion der Standortflora (residente Flora) bewirken.
Insbesondere diese residente Flora ist das Ziel der Hautdesinfektion. Da insbesondere diese Keime für die Bereiche im Inneren des Körpers eine Bedrohung darstellen. Sie ist erforderlich vor allen medizinischen Eingriffen, bei denen Barrieren verletzt werden: bei Punktionen und Injektionen ebenso wie beim Legen von Kathetern und bei chirurgischen Eingriffen.
Jede Sekunde zählt – Einwirkzeiten der Hautdesinfektion
Die Haut ist eine große Fläche – und doch unterscheiden sich die einzelnen Regionen des Körpers wie eine Landkarte deutlich voneinander. Entscheidend für die erforderliche Einwirkzeit bei der Hautdesinfektion ist hier die Talgdrüsendichte der betreffenden Körperregion. Die größte Dichte befindet sich im Bereich des Kopfes und des Gesichtes, im oberen Brustbereich sowie in der Schweißrinne des Rückens.
Die Desinfektion talgdrüsenreicher Hautregionen benötigt längere Einwirkungszeiten als die Desinfektion talgdrüsenarmer Bereiche, da hier die Keimzahl wesentlich höher ist und die residenten Mikroorganismen überwiegen.
Ebenso unterschiedlich sind die Einwirkzeiten für die einzelnen medizinischen Eingriffe: Ein einfacher Nadelstich erfordert eine kürzere Hautdesinfektion als ein invasiver Eingriff im OP. Beide Faktoren sind ausschlaggebend für die Dauer einer Hautdesinfektionsmaßnahme.
Die jeweiligen Einwirkzeiten sind je nach Präparat unterschiedlich und daher den entsprechenden Herstellerangaben zu entnehmen.
Schleimhautantiseptik
Sensible Aufgabe mit hohem Wert
Die Schleimhaut unterscheidet sich von normaler Haut in ihrem Aufbau und erfordert daher andere Schritte zur effektiven Desinfektion. Die mikrobielle Besiedelung der Schleimhaut wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, zu denen Alter, hormonelle Einflüsse, Geschlecht und pathologische Faktoren gehören.
Unter normalen Umständen stellt die residente Flora der Schleimhaut ein stabiles mikrobielles Ökosystem dar, in dem verschiedene aerobe und anaerobe Mikroorganismen vorkommen. Wird dieses System durch endogene oder exogene Faktoren gestört, wird die Schleimhaut vermehrt von unerwünschten Mikroorganismen besiedelt. Diese unerwünschte Kolonisation kann durch von außen herangetragene Keime entstehen; aber auch körpereigene Keime aus dem Schleimhautbereich selbst oder aus den angrenzenden Hautarealen können für das Entstehen einer Infektion eine Rolle spielen.
Bei einer endogenen Infektion sollte beachtet werden, dass die auf der Schleimhaut anhaftenden Mikroorganismen in ursprünglich keimfreie Körperbereiche aktiv oder passiv eingebracht werden können. Die Anwendung medizinischer Geräte, wie Zystoskope, beansprucht die Schleimhaut auf mechanischem Weg und stellt eine potentielle Ursache für die Keimverschleppung in Hohlorgane dar. Diese Geräte können aber auch zu exogenen Infektionen beitragen, wenn sie nicht regelgerecht desinfiziert werden.
Die Reduktion der Mikroorganismen auf der Schleimhautflora und auf angrenzenden Bereichen sorgt für die Verhütung endogener und exogener Infektionen. Allerdings stellen Schleimhäute hohe Ansprüche an ein Antiseptikum: Neben der Notwendigkeit, mikrobizid gegen die transiente wie residente Flora zu wirken, ist die Hautverträglichkeit bei der Schleimhaut von besonderer Bedeutung.
Die meist bei normaler Hautdesinfektion genutzten Alkohol-Verbindungen führen in der Schleimhautantiseptik zu Schmerzreaktionen und lokalen Unverträglichkeiten und sollten daher nicht genutzt werden. Die Wahl und Anwendung eines Antiseptikums richtet sich demnach nicht nur nach den medizinischen Anforderungen. Auch topographische Bedingungen der Schleimhaut sind relevant.
Prophylaktische Anwendung
Ziel der prophylaktischen Anwendung ist es, vor diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen endogene und exogene Infektionen zu minimieren. Dabei ist die breite, schnelle und anhaltende Wirksamkeit des Antiseptikums ebenso wichtig wie die lokale und systemische Verträglichkeit.
Therapeutische Anwendung
Der therapeutische Einsatz von Antiseptika ermöglicht den Verzicht von systemisch wirkenden Antibiotika und soll zu Linderung oder Heilung diagnostizierter lokaler Infektionen dienen.
Wundantiseptik
Hilfe beim Heilungsprozess
Wundantiseptik kann die Rekonvaleszenz beschleunigen und die Lebensqualität von Patienten enorm verbessern. Sie ist ein anerkanntes Verfahren, um akute, aber auch chronische Wunden bei der Heilung zu unterstützen.
In Abgrenzung zur Desinfektion wird hier der Name Antiseptik verwendet, weil es im Gegensatz zur Desinfektion keine eindeutig definierten Abtötungsraten von Bakterien oder Pilzen gibt und auch keine Modelle zu deren Messung angewendet werden.
Ziel einer antiseptischen Behandlung ist die Zerstörung oder Wachstumshemmung von Mikroorganismen auf oder in lebendem Gewebe. Antiseptika zeigen ein sehr breites Wirkspektrum und sind nicht spezifisch.
Eigenschaften zeitgemäßer Wundantiseptika
Im Gegensatz zu Wundantiseptika wirken Lokalantibiotika selektiv, können eine Resistenzbildung begünstigen und zu lokalen Unverträglichkeiten führen. Aus diesen Gründen hat die Konsensuserklärung zur Wundantiseptik die Behandlung mit Lokalantibiotika zur Wundantiseptik für obsolet erklärt (Kramer A., Daeschlein G., Kammerlander G. u.a. (2004): Konsensusempfehlung zur Auswahl von Wirkstoffen für die Wundantiseptik, Zeitschrift für Wundheilung (ZfW) 3/04, mhp-Verlag GmbH, Wiesbaden).
Zeitgemäße Wundantiseptika sollten folgende Kriterien erfüllen:
- Sie weisen keine oder nur eine sehr geringe Hemmung der natürlichen Wundheilung auf
- Sie sind schmerzarm
- Sie sind in hohem Maße gewebeverträglich
- Sie sind nicht resorbierbar
- Sie weisen ein lückenloses antimikrobielles Spektrum auf
- Sie haben kein Allergiepotenzial
- Sie weisen kein bzw. ein klinisch vernachlässigbares Potenzial auf
Welche Wirkstoffe sind geeignet?
Vier Wirkstoffe sollen die Wundantiseptik zukünftig bestimmen: PVP-Iod, Polihexanid, Octenidin und Silberionen.
Die Anwendung im Wundbereich besitzt besondere Anforderungen an einen Wirkstoff. Nicht alle gebräuchlichen Antiseptika zeigen gegenüber grampositiven oder gramnegativen Bakterien, Pilzen, Sporen oder Viren und Mykobakterien die gleiche Wirksamkeit.
Als das Antiseptikum mit dem breitesten Wirkungsspektrum wird allgemein PVP-Iod beschrieben. Während im Vergleich bei Antiseptika mit den Wirkstoffen Chlorhexidin, quaternären Ammonium-Verbindungen sowie Silber resistente Bakterien auf Wunden isoliert werden konnten, zeigen Studien, dass gerade im Fall von MRSA eine strikte Antiseptik mit PVP-Iod bei kritisch kolonisierten oder infizierten Wunden eine hohe Eradikation aufweist.
Eine abgestufte Wundbehandlung mit einer gegebenenfalls notwendigen Entfernung von Biofilm ist hier allerdings eine Grundvoraussetzung. Näheres dazu finden Sie auch in unserem Bereich zur Wundheilung.
Anwendungsformen von PVP-Iod
Während bei wässrigen und alkoholischen PVP-Iod-Lösungen der schnelle Wirkungseintritt im Vordergrund steht, ist bei Salben und Salbengazen mit 10 % PVP-Iod die lang anhaltende Wirkdauer auf Wunden entscheidend.
Als wässriges Antiseptikum hat sich Braunol® mit 7,5 % PVP-Iod (Povidon-Iod) seit Jahrzehnten in konzentrierter und verdünnter Form bewährt.
In der Ophthalmologie werden wässrige PVP-Iod-Lösungen in Verdünnungen von 1:3 bis 1:6 mit Erfolg eingesetzt.
Auch als gebrauchsfertige, alkoholische Lösung wie Braunoderm® zur schnellen Desinfektion vor Punktionen und operativen Eingriffen ist PVP-Iod einsetzbar.
Wichtiger Hinweis
Dürfen Hände- und Hautdesinfektionsmittel aus Großgebinden in kleinere Flaschen umgefüllt werden?
Das Umfüllen aus Großgebinden in Spenderbehältnisse ist in einer Arzt- und Zahnarztpraxis arzneimittelrechtlich zulässig, sofern bestimmte hygienische Regeln zwingend einhalten werden.
Bei Händedesinfektionsmitteln besteht die Anforderung nach Sporenfreiheit und bei Waschlotionen die Freiheit von pathogenen Keimen, für die B. Braun bei der Herstellung Sorge trägt, die jedoch beim Umfüllen aus 5-Liter-Kanistern in kleinere Behältnisse in Arzt- und Zahnarztpraxen nur unter Einhaltung hygienischer Regeln gewährleistet ist. Analog zu den Händedesinfektionsmitteln muss auch bei den Hautdesinfektionsmitteln beim Umfüllen durch den Anwender die Sporenfreiheit gewährleistet sein.
Aus hygienischer Sicht empfiehlt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut in der Empfehlung zur Händehygiene den Einsatz von Einmalflaschen:
„2.3 Verhinderung einer Kontamination der Umgebung bei Durchführung von Maßnahmen der Händehygiene
- Waschlotionen - Empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalflaschen, weil die Wiederaufbereitung und das Nachfüllen mit Kontaminationsrisiken verbunden sind.
- Desinfektionsmittelflaschen - Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmitteln dürfen aufgrund des Arzneimittelgesetzes nur unter aseptischen Bedingungen in einer Krankenhausapotheke nachgefüllt werden. Daher empfiehlt sich auch hier die Verwendung von Einmalflaschen.
Die KRINKO-Empfehlung, Einmalbehältnisse zu bevorzugen, ist generell zu unterstützen, da damit alle Hygienerisiken, die mit dem Umfüllen verbunden sein könnten, ausgeschlossen sind. Hinzu kommt, dass KRINKO-Empfehlungen in der heutigen Rechtsprechung eine hohe Bedeutung zukommt.
Ein wichtiger Punkt, der gegen ein Umfüllen spricht, ist zudem der Aspekt der Produkthaftung. Durch das Umfüllen erlischt die Haftung des pharmazeutischen Unternehmers und geht auf den Abfüller über. Es ist jedoch keinesfalls arzneimittelrechtlich unzulässig (und wird auch in großem Maße praktiziert), insbesondere Händedesinfektionsmittel aus Großgebinden in Kleingebinde umzufüllen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (s. u.).
Da es sich bei Hände- und Hautdesinfektionsmitteln um Arzneimittel handelt, fällt das Umfüllen arzneimittelrechtlich unter den Begriff der Arzneimittelherstellung (§ 4 Abs. 14 AMG). Mit Ausnahme von Apotheken und Krankenhäusern wird für diesen Herstellungsprozess zwar grundsätzlich eine Herstellungserlaubnis im Sinn des § 13 Abs. 1 AMG benötigt. Das gilt aber nur dann, wenn ein Arzneimittel gewerbs- oder berufsmäßig zum Zweck der Abgabe an andere hergestellt wird.
Soweit der Anwender z. B. das Händedesinfektionsmittel von einem Großgebinde in ein kleineres Spenderbehältnis für den Eigenbedarf umfüllt, fehlt es an dem Tatbestandsmerkmal der Abgabe an andere. Denn nach der Legaldefinition des § 13 Abs. 1 S. 3 AMG liegt eine Abgabe an andere vor, wenn die Person, die das Arzneimittel herstellt, eine andere ist, als die, die es anwendet. Wenn im Einwirkungsbereich des Anwenders unter dessen Verantwortung sein Personal das umgefüllte Produkt anwendet, liegt keine Abgabe an andere vor, da der Praxisinhaber die ausschließliche Verfügungsgewalt über das Arzneimittel hat.
Im Ergebnis ist also auch in der Arzt- und Zahnarztpraxis das Umfüllen aus Großgebinden in Spenderbehältnisse arzneimittelrechtlich zulässig.
Zu beachten sind jedoch verschiedene hygienische Regeln:
- Der Nachfüllvorgang darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden und ist zu dokumentieren.
- Zunächst ist das Spenderbehältnis vollständig zu entleeren.
- Anschließend müssen die Spenderbehältnisse vor dem erneuten Befüllen sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Hierzu empfiehlt es sich, das System mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen. Bei Händedesinfektionsmitteln kann auch mit dem Präparat selbst gespült werden.
- Nach dem Umfüllen von Hände-, Hautdesinfektionsmitteln und Waschlotionen muss die Chargennummer und das Verfalldatum des Kanisters auf das neu befüllte Behältnis übertragen werden. Zusätzlich ist die Verwendungsdauer anzugeben.
- Die Landesbehörden können im Rahmen der Überwachung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften und der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI (Robert-Koch-Institut) Festlegungen zu den Mindestvoraussetzungen treffen, die für ein zulässiges Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln erfüllt sein müssen. Länderspezifische Regelungen sind daher zu berücksichtigen.