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Medizinprodukteverordnung

Informationen zur Medizinprodukteverordnung

Die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) mit vielen neuen Vorschriften ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. B. Braun bereitet sich intensiv vor und möchte die neuen Anforderungen so schnell wie möglich anwenden. Hier haben wir einige Informationen zur MDR für Sie zusammengestellt.

Die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) trat im Mai 2017 in Kraft. Die neue Verordnung ersetzt die bestehende Medizinprodukterichtlinie (MDD) und die Richtlinie über aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMDD).    

Der Strom ca. 500.000 Medizinprodukte in Europa werden nach der neuen, wesentlich umfassenderen Richtlinie neu zertifiziert, um das CE-Zeichen zu erhalten. Nach aktuellen Schätzungen werden nur rund 65 Prozent der Medizinprodukte nach der neuen Verordnung zertifiziert sein. Einige benannte Stellen befinden sich noch in der Benennungsphase, und es ist nicht vollständig klar, wie viele benannte Stellen das Verfahren abschließen können (Liste auf der Website der Europäischen Kommission). Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Benannten Stellen und die Hersteller sind Portfolioanpassungen zu erwarten und unvermeidlich. 

Implementierungszeitleiste der MDR bei B. Braun

Mai 2019 

Zertifizierung von B. Braun als Hersteller nach MDR 

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25. Mai 2021

MDR-Pflichtanwendung

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Mai 2021 – Mai 2027/2028

MDD Zertifikat „Nachfrist“: Keine Designänderung für MDD-zertifizierte Produkte

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26. Mai 2024

Für Produkte muss ein MDR-Antrag unterschrieben sein (mit Ausnahme von MDD-Produkten, die ausverkauft sind)

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Bis 2027/2028

MDD-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit (Zeitrahmen hängt von der Produktrisikoklasse ab)

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Dezember 2028

Ende aller MDD-Übergangsfristen

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Allgemeine FAQs zur MDR

FAQs zu MDR & B. Braun

Mehr Infos dazu

Hier finden Sie eine Sammlung nützlicher Links zu Informationen auf offiziellen Websites der Europäischen Kommission und anderen Quellen.