B. Braun im Patentstreit erfolgreich
Dabei handelt es sich um ein Patentverletzungsverfahren in Österreich betreffend Sicherheitsvenenverweilkanülen.
Maria Enzersdorf. B. Braun führt gegen die Becton Dickinson Austria GmbH in Österreich ein Patentverletzungsverfahren betreffend Nadelschutzvorrichtungen. In diesem Verfahren hat das OLG Wien am 20.5.2016 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der Becton Dickinson Austria GmbH mit sofortiger Wirkung untersagt wurde, die alte Version des Produktes Venflon Pro Safety in Österreich anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Dies bedeutet somit, dass die Becton Dickinson Austria GmbH die alte Version des Produktes Venflon Pro Safety in Österreich nicht mehr ausliefern darf. Dieses Verbot gilt seit 31.5.2016.
Weiters muss Becton Dickinson Austria GmbH alle seit dem 24.5.2013 gelieferten Venflon Pro Safety der alten Version unter Erstattung des Kaufpreises zurückrufen sowie die Kosten für die Durchführung dieser Rückgabe tragen.
Dieses Verbot gilt für den gesamten Markt in Österreich (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Großhandel, Apotheken, niedergelassener Bereich, Onlineshops, Veterinärbereich etc.).
In Reaktion auf die einstweilige Verfügung hat die Becton Dickinson-Gruppe ihr Produkt Venflon Pro Safety geringfügig adaptiert und vertreibt nun neue Venflon Pro Safety in Österreich. Aufgrund eines Gutachtens ist B. Braun der Überzeugung, dass auch diese Venflon Pro Safety der neuen Generation nach wie vor das Patent der B. Braun Melsungen AG verletzen und haben bereits entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.