BioStoffV & TRBA 250
„Der Arbeitgeber hat spitze und scharfe medizinische Instrumente vor Aufnahme der Tätigkeit durch solche zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht, soweit dies technisch möglich und zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich ist“, heißt es in der im Juli 2013 überarbeiteten Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz Biostoffverordnung oder BioStoffV. Sie regelt verbindlich den Einsatz von sicheren medizinischen Instrumenten. Die BioStoffV setzt die EU-Richtlinie 2010/32/EU in deutsches Recht um.
Auf Basis der BioStoffV wurde die Neufassung der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) erarbeitet.
Sie wurde am 27. März 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht und erschien am 02.05.2018 in der vierten geänderten Fassung. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Inhalte der Biostoffverordnung für die tägliche Umsetzung in der Praxis und wurde an den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene angepasst. Die TRBA 250 gibt gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder.
Weiterführende Informationen
Um nach einer Stich- oder Schnittverletzung eine Infektion feststellen zu können und die Indikation für eine Impfung bzw. eine Postexpositionsprophylaxe zu klären, sind nach einer ärztlichen Beratung und Risikoeinschätzung oft Blutuntersuchungen notwendig, die eine Infektion als Folge der Verletzung sicher ausschließen oder nachweisen. Um im Nachgang zu den Sofortmaßnahmen, die in der MemoCard zur Vorgehensweise nach Stich- und Schnittverletzungen verdeutlicht werden, korrekt und innerhalb der nötigen Intervalle vorzugehen, hat die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ein diagnostisches Standardverfahren entwickelt, das so genannte Regeluntersuchungsprogramm, mit dessen Hilfe eine Infektion nach einer Stich- und Schnittverletzung sicher identifiziert werden kann.
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Sichere Arbeitsgeräte - Entsprechen der TRBA 250, Abschnitt 4.2.5 „Prävention von Nadelstichverletzungen“
B. Braun führt sichere Arbeitsgeräte für unterschiedliche Anwendungsbereiche im Sortiment, die der TRBA 250, Abschnitt 4.2.5 „Prävention von Nadelstichverletzungen“ entsprechen.
An dieser Stelle können Sie sich einen Überblick verschaffen: